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Konditionen
Bonitätauskunft - easycheck score (7,50€)
Anschriftenermittlung - easycheck data (12,50€)
Firmenauskunft (kurz) - easycheck light (13,50€)
Firmenauskunft - easycheck plus (44,50€)
(alle angegebene Preise zzgl. MwSt.)
Gebühren Rechtsanwalt
Die Gebühren der Beauftragung des Rechtsanwalts richten sich nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder können frei vereinbart werden. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Streitwert. Bei einer Zahlungsforderung ist dieses die Höhe der Hauptforderung (z.B. Kaufpreis). Die Gebührensätze sind in einer Tabelle zum RVG festgeschrieben (s. Streitwerttabelle im Anhang). Allerdings können bei anwaltlichen Mahnschreiben die Gebührensätze zwischen 0,5 und 2,5 angesetzt werden. Der Rechtsanwalt entscheidet
über den Gebührensatz unter anderem je nach Aufwand, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache. In der Regel wird die Schwellengebühr von 1,3 angesetzt. Auf die Gebühren kommen jeweils noch die Auslagen als auch die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Bei ausländischen Auftraggebern innerhalb der EU sind die Anwaltsgebühren ohne Mehrwertsteuer zu zahlen. Ein Erfolgshonorar oder die Verabredung eines Prozentsatzes der eingebrachten Summe ist in Deutschland verboten.
Außergerichtliches Inkasso
Unsere Vergütung besteht aus den außergerichtlichen Inkassokosten und den Verzugszinsen als Erfolgsprovision. Die Inkassovergütung wird für die Dauer des Verfahrens gestundet und nur beim Schuldner geltend gemacht. Es wird garantiert, dass gerichtlich nicht anerkannte Inkassokosten auch nicht beim Gläubiger geltend gemacht werden. Hinsichtlich der Inkassokosten und der Verzugszinsen haben Sie einen Erstattungsanspruch gegen Ihren Schuldner. Diesen Anspruch treten Sie uns an Erfüllung statt ab. Wir ziehen Inkassokosten und Zinsen bei dem Schuldner ein und tragen das Ausfallrisiko. Die Höhe des dem Schuldner in Rechnung gestellten Betrages richtet sich hinsichtlich der Zinsen nach der Höhe ihrer Forderung und der Dauer des Verzuges. Hinsichtlich der Inkassokosten ist eine Vergütung in entsprechender Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) vereinbart. Regelmäßig entsteht eine 1,3 Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG. Die Höhe der einzelnen Gebühr nach dem RVG hängt ebenfalls vom Wert Ihrer Forderung ab. Eine Tabelle für Gebühren nach dem RVG ist hier hinterlegt, so dass Sie die Gebührenhöhe für den Einzelfall nachprüfen können.
Hinweis
Die Gebühren, Kosten und Auslagen sind vom Schuldner in voller Höhe zu erstatten wenn Ihre Forderung berechtigt ist, der Schuldner sich in Zahlungsverzug befindet und nicht zahlungsunfähig ist.
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